von Ch.L. Thomas |
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Dass nun die südlich des Passes
neben den Wegspuren
(siehe
Bild) angetroffenen Hügelgräber
(siehe
Bild) aus der frühen Hallstattzeit einst vielleicht innerhalb des
weiten Beringes der Siedlung angelegt gewesen sein könnten, wird von
mir nicht in Betracht gezogen, weil hierzu in der einschlägigen Literatur
keine zeitlich zutreffende Parallele zu finden ist. Wohl aber darf die nahe
Lage des Wohnplatzes der Lebenden zu den benachbarten großen Ruheplatz
der verstorbenen als ein Zeichen des zeitlichen Zusammenhanges beider, sofern
nicht gegenteilige Anhalte vorliegen, angesehen werden. Hervorzuheben ist
nach, dass die vier in einer Richtung über dem Rand des obersten
östlichen Hanges neben dem Plateau wahrnehmbaren Hügelgräber,
unter Berücksichtigung des wohlbekannten Brauches, als Begleiterscheinung
urzeitlicher Wegstrecken anzusehen sind und so auch tatsächlich neben
den heute im dichtesten Unterholz am Waldboden kräftig eingeschnittenen
und zum Bergfuß hinabführenden alten Weglinien nicht nur für
sich allein, sondern durch das zirka 200 m weiter abwärts in diesem
Sinne kennzeichnenden auftreten, wobei nicht zu übersehen ist, dass
die Übereinstimmung der Zeitstellung dieser 5 Begleithügel mit
der der großen Hügelgräbergruppe zufolge der vorerwähnten,
im Jahre 1859 (7) durchgeführten
Aufklärung aller feststeht. Mögen auch die Wegstrecken erst zufolge
ihrer in weit jüngerer zeit je nach Bedürfnis wieder aufgenommener
Benutzung bis zu dem vorliegenden Grad der Abnutzung und Eintiefung gelangt
sein, so ist doch ihre ursprüngliche Trace in der Hauptsache bis heute
beibehalten.
Nach dieser Feststellung ist es nicht mehr zweifelhaft, dass die von den vier südlich vom Passe befindlichen Hügelgräbern eingehaltene Richtungslinie, auch die eines schon vor der Aufschüttung dieser unter Vermeidung alles unnötigen Auf und Ab dahin gezogenen prähistorischen Weges gewesen sein müsse. Damit ist nun nicht nur der weitere Verlauf der an dem demolierten Hügelgrab vorüber sich zu Tal erstreckenden ältesten Weglinie gekennzeichnet, sondern auch ersichtlich, dass diese Weglinie oben auf dem Plateau aus den angeführten Gründen von dem gebück nicht überschritten gewesen sein könne, und dies mit dem das bewohnte Plateau nach Osten hin umgrenzenden Schutzstreifen und wegen der möglichsten Ausnutzung der ebenen Bodenfläche mit seiner äußeren Begrenzungslinie westlich direkt nebenher geführt haben müsse. Der Verlauf des Gebückstreifens dürfte danach vom östlichen Punkt der Schanzenlinie ab bis zu seiner südwestlichen Umbiegung nur an diesen beiden Punkten von der Richtung des nebenher ziehenden Weges abgewichen sein, im weiteren aber mit seiner Umschließung, wie auf der Tafel angedeutet, nach Maßgabe der damals für wohnliche Zwecke als geeignet eingeschätzte Bodenneigung des Plateaurandes sich in einer Schleifenlinie des westlichen Ende der Schanzlinie angeschlossen haben. Für die vermutliche Größe der Besiedlung innerhalb des Gebückes ergibt sich unter Berücksichtigung des annähernd horizontalen Plateaus auf rechnerischem Wege ein Flächeninhalt von zirka 95.000 qm. |
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7) Siehe Annalen Bd. VI, Heft 2, S.
247.
Quelle: Nassauische Analen Band 15 (Seite
359) Nr.37; |
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