Diese immerhin auf eine kraftvolle
einheitliche Arbeitsleistung aus früher Vorzeit hinweisende, wohldurchdachte
Defensivanlage kann, wie bereits geäußert, nicht für sich
allein einem Bedürfnis entsprochen haben. Ihre Lage und Gestaltung zwingt
dazu, einen in gleicher Höhenlage ringsum durchgeführten Schutz
der Hochfläche vorauszusetzen und den für die wirtschaftliche
Betätigung der Bewohner einstmals unbedingt erforderlichen freien Ausblick
nach den gegen Norden hin vorliegenden breiten Höhenzügen und weiten
Wiesengründen in durchaus angemessenem Umfang auch gesichert erscheinen
zu lassen und zwar im engsten Zusammenhange mit der nahe vorliegenden, dem
Verkehr besonders in nördlicher Richtung begünstigenden Einsattlung.
Es darf übrigens noch vorausgesetzt werden, dass die Besiedelung der
umfangreichen, den beiderseitigen Wasserläufen nicht fernen Kuppe, deren
nähere und fernere Umgebung der Viehzucht und dem Feldbau weites
Gelände hier an den südwestlichen Hängen de Taunusrückens
zu bieten hatte, eine wohl bedeutende, doch anscheinend unter dem Einflusse
von nicht gerade hervorragend kriegerisch veranlagten Waffenfähigen
stehende Volksmenge - wofür ein besonderes Merkmal vorliegt
(3) - aufzuweisen gehabt habe.
Sicher war aber dem zielbewussten, vorsichtigen Ausbau der Wehrlinie nach
die Bewohnerzahl, die auch die Verteidiger einschloss, eine dem Bedürfnis
im Ernstfall voll entsprechende, wie auch angenommen werden darf, dass die
breit ausgebaute Torsicherungsanlage für jedem Ansturm ausgereicht habe.
Mussten doch die Eindringenden, abgesehen von der den Zugang zur Linken
beherrschenden gebogenen Wehrmauer, allein schon von der gegenüber auf
eingezogener hoher Wehrmauer und Terrasse mit Stützmauer befindlichen
Verteidigung aus rechtsseitig gefasst und, so zur Gegenwehr kaum fähig,
vernichtend getroffen werden.
Die Fortsetzung der Untersuchungen mit
4 weiteren, über die ganze Wehrlinie verteilten Querschnitten, die die
Übereinstimmung der Wehrmauer-stärke mit ca. 2 m in allen ihren
erhaltenen Teilen ergab, ist dieser Feststellung nach auch für die
Beurteilung der völlig ausgeraubten, doch hinlänglich durch
Rückstände belegten Zwischenstrecken maßgebend. Diese Reste
mit senkrechten Fronten von 25 bis 80 cm Höhe ergaben sich in der obersten
breiten, doch auch vielfach verflachten Walllinie. Die Mauersohle zeigt dabei
die ursprüngliche Neigung des Terrains, auf das sie aufgesetzt worden
war.
Die noch wahrnehmbare Erdschüttung
hinter der ehemaligen Rückfront (s. Profil 1), wie die an den baulichen
Resten allenthalben wahrnehmbare Verflössung an der zutage liegenden
Bodenflächen liefert mehrfach die Erscheinung, als ob die Mauersohle
auch da, wo sie weg gebrochen ist, ursprünglich annähernd horizontal
in Bodeneinschnitten angelegt gewesen wäre. Dies scheint jedoch nur
so, da sie auch vielfach auf ursprünglich geneigter Bodenfläche
angetroffen wird und ihre Tiefenlage allein auf die vollzogene ausgleichende
Wirkung der Verflössung der Bodenoberfläche zurück zu führen
ist. Denn solche Erscheinungen sind auf einer geneigten Bergfläche,
wie es die der Wehrlinie vorwiegend ist - wo früher aufragende
Mauerzüge bestanden und zunächst Stauungen bewirkten, auch Verlagerung
gelöster Bodenteilchen ermöglichten - nichts
Außergewöhnliches. In gleicher Weise ist ja auch das fast durchweg
erfolgte Verschwinden des auf einer künstlichen Staffel über der
Eskarpe eingesetzt gewesenen Stützmäuerchens aufzufassen, das infolge
der dem Zufall nachgefolgten Ausgrabung und der natürlichen
Verflössung der mehrfach steilen Wehrböschung äußerlich
kaum eine Spur zurückgelassen hat. |