Die Burg bei Rambach

von Ch.L. Thomas
(Mit einer Abbildung im Text und den Tafeln I und II)

Diese immerhin auf eine kraftvolle einheitliche Arbeitsleistung aus früher Vorzeit hinweisende, wohldurchdachte Defensivanlage kann, wie bereits geäußert, nicht für sich allein einem Bedürfnis entsprochen haben. Ihre Lage und Gestaltung zwingt dazu, einen in gleicher Höhenlage ringsum durchgeführten Schutz der Hochfläche vorauszusetzen und den für die wirtschaftliche Betätigung der Bewohner einstmals unbedingt erforderlichen freien Ausblick nach den gegen Norden hin vorliegenden breiten Höhenzügen und weiten Wiesengründen in durchaus angemessenem Umfang auch gesichert erscheinen zu lassen und zwar im engsten Zusammenhange mit der nahe vorliegenden, dem Verkehr besonders in nördlicher Richtung begünstigenden Einsattlung. Es darf übrigens noch vorausgesetzt werden, dass die Besiedelung der umfangreichen, den beiderseitigen Wasserläufen nicht fernen Kuppe, deren nähere und fernere Umgebung der Viehzucht und dem Feldbau weites Gelände hier an den südwestlichen Hängen de Taunusrückens zu bieten hatte, eine wohl bedeutende, doch anscheinend unter dem Einflusse von nicht gerade hervorragend kriegerisch veranlagten Waffenfähigen stehende Volksmenge - wofür ein besonderes Merkmal vorliegt  (3) - aufzuweisen gehabt habe. Sicher war aber dem zielbewussten, vorsichtigen Ausbau der Wehrlinie nach die Bewohnerzahl, die auch die Verteidiger einschloss, eine dem Bedürfnis im Ernstfall voll entsprechende, wie auch angenommen werden darf, dass die breit ausgebaute Torsicherungsanlage für jedem Ansturm ausgereicht habe. Mussten doch die Eindringenden, abgesehen von der den Zugang zur Linken beherrschenden gebogenen Wehrmauer, allein schon von der gegenüber auf eingezogener hoher Wehrmauer und Terrasse mit Stützmauer befindlichen Verteidigung aus rechtsseitig gefasst und, so zur Gegenwehr kaum fähig, vernichtend getroffen werden.

Die Fortsetzung der Untersuchungen mit 4 weiteren, über die ganze Wehrlinie verteilten Querschnitten, die die Übereinstimmung der Wehrmauer-stärke mit ca. 2 m in allen ihren erhaltenen Teilen ergab, ist dieser Feststellung nach auch für die Beurteilung der völlig ausgeraubten, doch hinlänglich durch Rückstände belegten Zwischenstrecken maßgebend. Diese Reste mit senkrechten Fronten von 25 bis 80 cm Höhe ergaben sich in der obersten breiten, doch auch vielfach verflachten Walllinie. Die Mauersohle zeigt dabei die ursprüngliche Neigung des Terrains, auf das sie aufgesetzt worden war.

Die noch wahrnehmbare Erdschüttung hinter der ehemaligen Rückfront (s. Profil 1), wie die an den baulichen Resten allenthalben wahrnehmbare Verflössung an der zutage liegenden Bodenflächen liefert mehrfach die Erscheinung, als ob die Mauersohle auch da, wo sie weg gebrochen ist, ursprünglich annähernd horizontal in Bodeneinschnitten angelegt gewesen wäre. Dies scheint jedoch nur so, da sie auch vielfach auf ursprünglich geneigter Bodenfläche angetroffen wird und ihre Tiefenlage allein auf die vollzogene ausgleichende Wirkung der Verflössung der Bodenoberfläche zurück zu führen ist. Denn solche Erscheinungen sind auf einer geneigten Bergfläche, wie es die der Wehrlinie vorwiegend ist - wo früher aufragende Mauerzüge bestanden und zunächst Stauungen bewirkten, auch Verlagerung gelöster Bodenteilchen ermöglichten - nichts Außergewöhnliches. In gleicher Weise ist ja auch das fast durchweg erfolgte Verschwinden des auf einer künstlichen Staffel über der Eskarpe eingesetzt gewesenen Stützmäuerchens aufzufassen, das infolge der dem Zufall nachgefolgten Ausgrabung und der natürlichen Verflössung der mehrfach steilen Wehrböschung äußerlich kaum eine Spur zurückgelassen hat.

(3) Siehe die Beschreibung des Inventars der durch Medizinalrat Dr. Reuter in der Umgebung geöffneten Hügelgräber, wobei nicht ein Waffenstück angeführt werden konnte.

Quelle: Nassauische Analen Band 15 (Seite 359) Nr.37;
Text: Ch. L. Thomes