Der Schuldheiß |
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| Schultheiß, bezeichnet einen
in vielen Rechtsordnungen vorgesehenen Beamten, der Schuld heischt: Er hatte
im Auftrag seines Herrn (Landesherrn, Stadtherrn, Grundherrn) die Mitglieder
einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten, also Abgaben
einzuziehen oder für das Beachten anderer Verpflichtungen Sorge zu tragen.
Sprachliche Varianten des Schultheißen sind Schulte oder Schulze.
Früher wurde zwischen dem Stadtschulzen und dem Dorfschulzen unterschieden.
In der städtischen Gerichts- und Gemeindeverfassung war er ein vom
städtischen Rat oder vom Landesherren Beauftragter zur Ausübung
der Verwaltungshoheit und Rechtspflege. Der Schultheiß war meist auch Richter der niederen Gerichtsbarkeit. Gleichartige oder ähnliche Amtsstellungen waren Amtmann, Dorfrichter, Erbrichter, Fronbote, Gerichtskretscham, Greve, Meier, Schiedsmann, Vikar, Villicus, Vogt, Woith. |
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